Diese Taxordnung gilt für die Bewohnenden der Alterssiedlung Root und ist gültig per 1. Januar 2024. Anpassungen erfolgen auf Beschluss des Stiftungsrates Stiftung Alterssiedlung Root im Rahmen der Budgetgenehmigung.
Die Gemeinde übernimmt die Restfinanzierung der Pflege gemäss Taxordnung und akzeptiert die von der Versicherung per Kostengutsprachegesuch bewilligte BESA-Einstufung. Die Gemeinde übernimmt die monatlichen Rechnungen der entsprechenden Taxe für die Restfinanzierung, sofern dies Bewohnende betrifft, welche ihre Schriften vor Einzug oder vor der ersten Einstufung in eine Pflegestufe bereits in der Gemeinde hinterlegt haben.